Wie wohl die meisten von euch wissen, bin ich außerhalb des Blogs als Rechtsanwaltsfachangestellte beschäftigt. Und ja – das ist mein Traumberuf! Wirklich 🙂 Während ich mit 16 Jahren noch dachte Hotelfachfrau wäre das absolute Ultimum, wurde diese Traumvorstellung ganz schnell durch ein Praktikum zerschlagen. Danach Bewerbungen für eine Ausbildung zur Industriekauffrau und zur Rechtsanwaltsfachangestellten. Meine Ausbildung habe ich damals in Würzburg gemacht und in meiner jetzigen Kanzlei arbeite ich seit Sommer 2006. Oft sind Rechtsfälle hochspannend und man kann sich auch einiges für sein eigenes Leben mitnehmen.
Daher dachte ich, dass ich hier auf dem Blog eine weitere Kategorie anschneide. Alltagstipps, die ich aus meinem Beruf mitnehme. So wie heute zum Beispiel: Mahngebühren bei Mahnungen per E-Mail.
Passiert mir nun auch nicht täglich, aber ist mir schon mal passiert. In der Hektik des Alltags kann man schon mal vergessen die ein oder andere Rechnung auszugleichen. Mittlerweile kommen auch viele Mahnungen per E-Mail. Meist belaufen sich die Mahnkosten auf um die 4 €. Heute hab ich da einen kleinen Lifehack für euch…. Denn Mahngebühren müsst ihr bei Mahnungen per E-Mail nicht zwingend bezahlen!
Die rechtliche Grundlage basiert auf einem Urteil des OLG München. Laut der Rechtssprechung dürfen Unternehmen als Mahngebühren nur solche Kosten geltend machen, die tatsächlich auch durch die Mahnung angefallen sind. Das sind Kosten für Briefmarke, Umschlag, Druck und Papier. Kommt die Mahnung also per E-Mail dürfen daher gar keine Kosten geltend gemacht werden, da Personalkosten und Aufwand dem allgemeinen Geschäftsbetrieb zugeordnet werden.
Natürlich betrifft diese Rechtssprechung auch Mahnungen per Brief mit überhöhten Mahngebühren. In solchen Fällen sollte man den Rechnungsbetrag zzgl. Verzugszinsen und höchstens fünf Euro Mahngebühren zahlen. Gleichzeitig sollte man das Unternehmen hierüber auch schriftlich informieren und den Mahngebühren widersprechen.
Würden euch hier weitere Themen interessieren?
Das nenne ich mal wirklich hilfreich! Danke für den Tipp, ich wäre an weiteren interessiert 😉
Liebe Yvonne,
das ist eine super Idee von dir! Denn ich finde sowas auch immer waaahnsinnig spannend.
Ich selbst hatte erst einmal den Fall das mir jemand Mahngebühren, und tatsächlich per Mitteilung mittels Mail, unterjubeln wollte. Zumindest kann ich mich nur an einem Fall erinnern. Ich hatte die Rechnung dann einfach ohne Mahngebühr bezahlt und nie wieder was von dem Unternehmen gehört. Zwischendurch habe ich auch mal einen Blick auf mein Online-Zahlungskonto geworfen und auch dort wird keine offene Mahngebühr mehr angezeigt. 🙂
Liebe Grüße,
nossy
Hallo Yvonne,
grandiose Idee! Gefällt mir wirklich richtig gut. Vielleicht kann man auch das Thema Recht mit Bloggen kombinieren? Fragen dir mir da spontan einfallen wären:
– Darf man als Blogger auf Facebook Werbeartikel posten? (Da gibt es aktuell wohl neue Bestimmungen. Genaues weiß ich aber nicht.)
– Welche Regelungen gibt es bei Gewinnspielen?
Wäre natürlich sehr einseitig für Blogger. Aber so oder so. Die neue Kategorie finde ich toll! 🙂
Ganz liebe Grüße,
Damaris
Liebe Damaris, wir sind leider keine Anwälte für neue Medien. Das heißt meine Chefs haben vom Bloggen ziemlich wenig Ahnung.
Zu der Facebook-Frage hab ich aber eine klare Antwort: Nein. Darf man nicht.
Laut den Werberichtlinien von Facebook dürfen auf "nicht verifizierten Seiten" (ohne das blaue Häkchen) keine Werbebeiträge erscheinen. Dies kann man nur umgehen, wenn man eine Werbeanzeige erstellt (also dafür bezahlt). Dieser sog. "Dark Post" wird dann aber auch nicht auf Deiner Seite angezeigt, sondern nur als Werbung bei dem Stream anderer ausgespielt.
Ich hoffe damit hab ich Dir schon mal eine Frage in etwa beantworet 🙂
Liebe Grüße, Yvonne
Hallo Yvonne,
damit hast du mir in der Tat sehr geholfen! Vielen lieben Dank für die Antwort! 🙂
Sehr hilfreich! Gut zu wissen!
Find die "neue Rubrik" generell eine tolle Idee! Vielen Dank dafür 🙂
Liebe Grüße
Caro
Hallöchen,
besten Dank für den Tipp. Ich überweise immer fleißig die Mahngebühren per Mail, wenn ich mal vergessen habe, die Rechnung rechtzeitig zu begleichen…
…und: eine supertolle Idee solche kleine Tipps aus deinem beruflichen Alltag hier einfließen zu lassen.
Schönes Wochenende und ganz liebe Grüße
Tania
Hallo,
super Tipp.
Hab vor drei Monaten auch diese Mail erhalten, hab meine Rechnungsmail einfach vergessen und dann kam im November diese besagte Zahlungserinnerungsmail!
(Dabei dachte ich, da werden noch keine Gebühren erhoben, erst bei der Mahnung???)
Mmmmh, auf jeden Fall, weiß ich jetzt bescheid und kann beim nächsten Mal besser drauf reagieren … daher super Idee und vielen lieben Dank.
Schönes Wochenende und liebe Grüße 😉
Ich finde den Beitrag auch super hilfreich!
Neri
http://www.full-of-diaries.blogspot.com
Mega guter Tipp, sowas solltest du des Öfteren machen! Da sieht man mal wieder, dass man in der allgemeinbildenden Schule nicht viel "Praktisches" fürs Leben lernt,
Supercool! Gerne mehr davon! Sowas finde ich sehr hilfreich.
LG Steffi
Das ist ja wirklich ein super Tipp! Vielen Dank dafür =)
Das ist ja sehr interessant! Vielen Dank für den Tipp! Kam jetzt beim mir zum Glück noch nicht so häufig vor, aber wenn es mal so ist, kann man damit ja versuchen entgegenzuwirken.
Das ist ja ein mega Tipp! Vielen Dank dafür.
Liebe Grüße
Nic
Das ist ja ein super life-hack! Falls ich also mal wieder eine Rechnung vergessen sollte, weiß ich Bescheid – vielen Dank dafür! : )
Liebe Grüße! Julika
Hi, gilt das auch, wenn ich eine digitale Mahnung mit Kosten von der Bibliothek erhalte? Oder gelten da andere Regeln ?
Habe dazu leider nichts im Internet gefunden.
Also, wenn ich zum Beispiel ein Buch einen Tag zu spät abgebe und deshalb schon um 2 Uhr nachts eine Mail bekomme mit Mahnkosten ?