16. Februar 2017

Aus der Praxis: Keine Mahngebühren bei Mahnungen per E-Mail

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Wie wohl die meisten von euch wissen, bin ich außerhalb des Blogs als Rechtsanwaltsfachangestellte beschäftigt. Und ja – das ist mein Traumberuf! Wirklich 🙂 Während ich mit 16 Jahren noch dachte Hotelfachfrau wäre das absolute Ultimum, wurde diese Traumvorstellung ganz schnell durch ein Praktikum zerschlagen. Danach Bewerbungen für eine Ausbildung zur Industriekauffrau und zur Rechtsanwaltsfachangestellten. Meine Ausbildung habe ich damals in Würzburg gemacht und in meiner jetzigen Kanzlei arbeite ich seit Sommer 2006. Oft sind Rechtsfälle hochspannend und man kann sich auch einiges für sein eigenes Leben mitnehmen.

Daher dachte ich, dass ich hier auf dem Blog eine weitere Kategorie anschneide. Alltagstipps, die ich aus meinem Beruf mitnehme. So wie heute zum Beispiel: Mahngebühren bei Mahnungen per E-Mail.

Passiert mir nun auch nicht täglich, aber ist mir schon mal passiert. In der Hektik des Alltags  kann man schon mal vergessen die ein oder andere Rechnung auszugleichen. Mittlerweile kommen auch viele Mahnungen per E-Mail. Meist belaufen sich die Mahnkosten auf um die 4 €. Heute hab ich da einen kleinen Lifehack für euch…. Denn Mahngebühren müsst ihr bei Mahnungen per E-Mail nicht zwingend bezahlen!

Die rechtliche Grundlage basiert auf einem Urteil des OLG München. Laut der Rechtssprechung dürfen Unternehmen als Mahngebühren nur solche Kosten geltend machen, die tatsächlich auch durch die Mahnung angefallen sind. Das sind Kosten für Briefmarke, Umschlag, Druck und Papier. Kommt die Mahnung also per E-Mail dürfen daher gar keine Kosten geltend gemacht werden, da Personalkosten und Aufwand dem allgemeinen Geschäftsbetrieb zugeordnet werden.

Ich habe euch da auch einfach mal eine kurze Vorlage formuliert:

Sehr geehrte Damen und Herren,


ich möchte mich hiermit für die Zahlungsverzögerung entschuldigen und den Betrag umgehend anweisen.

Mahnkosten in Höhe von 4€ sind jedoch nicht entstanden. Die Rechtssprechung erkennt nur direkte Auslagen (Porto, Druckkosten, Papier etc.) an. Personalkosten und der Aufwand werden dem allgemeinen Geschäftsbetrieb zugeordnet und sind somit nicht einforderbar. Für eine Mahnung per E-Mail entstehen keine direkten Kosten. Eine Mahngebühr ist somit nicht angefallen.

Bitte geben Sie mir eine kurze Rückantwort, dass auf die Mahngebühren verzichtet wird.

Mit freundlichen Grüßen
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Natürlich betrifft diese Rechtssprechung auch Mahnungen per Brief mit überhöhten Mahngebühren. In solchen Fällen sollte man den Rechnungsbetrag zzgl. Verzugszinsen und höchstens fünf Euro Mahngebühren zahlen. Gleichzeitig sollte man das Unternehmen hierüber auch schriftlich informieren und den Mahngebühren widersprechen.

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  1. Liebe Yvonne,

    das ist eine super Idee von dir! Denn ich finde sowas auch immer waaahnsinnig spannend.
    Ich selbst hatte erst einmal den Fall das mir jemand Mahngebühren, und tatsächlich per Mitteilung mittels Mail, unterjubeln wollte. Zumindest kann ich mich nur an einem Fall erinnern. Ich hatte die Rechnung dann einfach ohne Mahngebühr bezahlt und nie wieder was von dem Unternehmen gehört. Zwischendurch habe ich auch mal einen Blick auf mein Online-Zahlungskonto geworfen und auch dort wird keine offene Mahngebühr mehr angezeigt. 🙂

    Liebe Grüße,
    nossy

  2. Hallo Yvonne,
    grandiose Idee! Gefällt mir wirklich richtig gut. Vielleicht kann man auch das Thema Recht mit Bloggen kombinieren? Fragen dir mir da spontan einfallen wären:
    – Darf man als Blogger auf Facebook Werbeartikel posten? (Da gibt es aktuell wohl neue Bestimmungen. Genaues weiß ich aber nicht.)
    – Welche Regelungen gibt es bei Gewinnspielen?
    Wäre natürlich sehr einseitig für Blogger. Aber so oder so. Die neue Kategorie finde ich toll! 🙂
    Ganz liebe Grüße,
    Damaris

    1. Liebe Damaris, wir sind leider keine Anwälte für neue Medien. Das heißt meine Chefs haben vom Bloggen ziemlich wenig Ahnung.

      Zu der Facebook-Frage hab ich aber eine klare Antwort: Nein. Darf man nicht.

      Laut den Werberichtlinien von Facebook dürfen auf "nicht verifizierten Seiten" (ohne das blaue Häkchen) keine Werbebeiträge erscheinen. Dies kann man nur umgehen, wenn man eine Werbeanzeige erstellt (also dafür bezahlt). Dieser sog. "Dark Post" wird dann aber auch nicht auf Deiner Seite angezeigt, sondern nur als Werbung bei dem Stream anderer ausgespielt.

      Ich hoffe damit hab ich Dir schon mal eine Frage in etwa beantworet 🙂

      Liebe Grüße, Yvonne

  3. Hallöchen,
    besten Dank für den Tipp. Ich überweise immer fleißig die Mahngebühren per Mail, wenn ich mal vergessen habe, die Rechnung rechtzeitig zu begleichen…
    …und: eine supertolle Idee solche kleine Tipps aus deinem beruflichen Alltag hier einfließen zu lassen.
    Schönes Wochenende und ganz liebe Grüße
    Tania

  4. Hallo,
    super Tipp.
    Hab vor drei Monaten auch diese Mail erhalten, hab meine Rechnungsmail einfach vergessen und dann kam im November diese besagte Zahlungserinnerungsmail!
    (Dabei dachte ich, da werden noch keine Gebühren erhoben, erst bei der Mahnung???)
    Mmmmh, auf jeden Fall, weiß ich jetzt bescheid und kann beim nächsten Mal besser drauf reagieren … daher super Idee und vielen lieben Dank.
    Schönes Wochenende und liebe Grüße 😉

  5. Mega guter Tipp, sowas solltest du des Öfteren machen! Da sieht man mal wieder, dass man in der allgemeinbildenden Schule nicht viel "Praktisches" fürs Leben lernt,

  6. Hi, gilt das auch, wenn ich eine digitale Mahnung mit Kosten von der Bibliothek erhalte? Oder gelten da andere Regeln ?
    Habe dazu leider nichts im Internet gefunden.

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